Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – vorsorgen für den Ernstfall
Vortrag in der Verbraucherzentrale Hamburg
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Erkrankung – ausschließen kann es niemand. Doch was passiert, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann? Wer entscheidet für mich, wenn ich bewusstlos oder dement werde? Mit Vollmachten und Verfügungen lässt sich für den Ernstfall vorsorgen.
In diesem Vortrag der Verbraucherzentrale Hamburg erfahren Interessierte, wie sie am besten vorgehen. Die Expertin erklärt, was sich hinter der gesetzlichen Betreuung verbirgt, die eingerichtet wird, wenn keine Vorsorge getroffen wurde. Oder wie man mit entsprechenden Vorsorgedokumenten eine gesetzliche Vertretung und die gerichtliche Kontrolle teilweise ausschließen kann.
Die Teilnehmenden erfahren, wie sie diese Dokumente erstellen und was sie bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- oder Patientenverfügung konkret beachten müssen. Sie lernen, wie Sie sinnvoll mit Vordrucken und Textbausteinen arbeiten können, zum Beispiel mit den Online-Generatoren der Verbraucherzentralen. Außerdem spricht die Expertin über die Konsequenzen, die mit diesen Willenserklärungen verbunden sind.
Die Veranstaltung bietet ausreichend Raum für individuelle Fragen.
Termin: Donnerstag, 11. April 2024, 15.00 bis 18.00 Uhr
Referentin: Ursula Wens, Rechtsanwältin
Ort: Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, Ecke Ernst-Merck-Straße
Kosten: 20 Euro Anmeldung: erforderlich unter www.vzhh.de/veranstaltungen oder Tel. (040) 24 832-108
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