Jahresbilanz 2023 – Hamburger Steuerfahndung erzielt Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro

Die Hamburger Steuerfahndung hat im Jahr 2023 mehr als 98 Millionen Euro in insgesamt 2.812 durchgeführten Prüfungen an zusätzlichen Steuern ermittelt. Durch gezielte Fahndungsprüfungen, Vermögensarreste und Versteigerungen konnte das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg das Geld für die Allgemeinheit sichern.

Ebenso wie die Steuerfahndung trugen die Bußgeld- und Strafsachenstellen dazu bei, Steuervergehen aufzudecken. Dort wurden im vergangenen Jahr insgesamt 1.425 Straf- und Bußgeldverfahren abgeschlossen. Die Summe der dabei rechtskräftig verhängten Geldstrafen und -auflagen sowie Geldbußen beläuft sich auf mehr als 3,5 Mio. Euro.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Hamburger Steuerfahndung hat auch im vergangenen Jahr wieder großartige Arbeit und einen wichtigen Beitrag für die Steuerehrlichkeit und das Steueraufkommen geleistet. Mein Dank geht an die dortigen Kolleginnen und Kollegen, die mit großer Beharrlichkeit und Kreativität den Steuersünderinnen und Steuersündern auf den Fersen sind.“

Zur Sicherung des durch die Steuerstraftaten erlangten Vermögens bediente sich die Steuerfahndung Hamburg in vielen Fällen erfolgreich des sogenannten Vermögensarrestes. Dabei werden schon im Rahmen der Durchsuchungen bekannte Vermögenswerte gesichert. Dadurch wird verhindert, dass die Täter ihr Vermögen ins Ausland verschieben oder vor dem Finanzamt verstecken. Seit der Reform der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 hat die Steuerfahndung mehr als 31 Millionen Euro Vermögen vorläufig beschlagnahmt. Davon entfielen mehr als 1,6 Millionen Euro auf das Jahr 2023.

Das beschlagnahmte Vermögen ist vielfältig. Neben Immobilien, Bankkonten und Bargeld wurden im vergangenen Jahr diverse hochwertige Uhren, Kraftfahrzeuge und wortwörtlich säckeweise Münzgeld gesichert. Zur Ermittlung der Werte musste sich die Steuerfahndung zum Teil sachverständiger Hilfe der Hersteller bedienen, indem sie Gutachten für Luxusartikel wie z. B. für beschlagnahmte Uhren einholte. Die während der Durchsuchungsmaßnahmen beschlagnahmten und von den Beschuldigten nicht ausgelösten Vermögensgegenstände wurden zum Teil beim behördeneigenen Internet-Auktionshaus www.zoll-auktion.de versteigert.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung von kapitalmarktgetriebenen Steuergestaltungsmodellen. Um solche Fälle besser angehen zu können, hat die Steuerverwaltung bereits im Jahr 2022 eine Koordinierungsstelle installiert, in der das Wissen um besonders gebündelt und für die Finanzämter aufbereitet wird. Zudem arbeitet im Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg eine Ermittlungsgruppe zusammen mit der Staatsanwaltschaft Köln an der Aufarbeitung kapitalmarktgetriebener Gestaltungsmodelle. Der Austausch über den Umgang mit solchen Fällen wurde auch mit einem koordinierten Einziehungsverfahren auf Bundesebene weiter intensiviert und verbessert.

Dressel: „Auch wenn das manche in der Opposition nicht zur Kenntnis nehmen wollen: Die Hamburger Steuerverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, solchen professionellen Steuerräubern das Handwerk zu legen, die Tatbeute für die Allgemeinheit zu sichern oder zurückzuholen. Dass das Finanzgericht Hamburg jüngst in einem bekannten Cum-Ex-Verfahren die Rechtsauffassung und die Bescheide der Hamburger Steuerverwaltung bestätigt hat, unterstreicht, dass wir allen Unkenrufen zum Trotz auf dem richtigen Weg sind. Die Hinweise aus dem Zwischenbericht des PUA sind bei uns bereits in Arbeit: Geprüft wird die Möglichkeit, finanzielle Mittel für die Beauftragung externer Expertinnen oder Experten mit der Prüfung bzw. Begutachtung einzelner Fragestellungen oder auch komplexer Sachverhalte bereit zu stellen. Auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz kann bei der Aufarbeitung von Cum-Ex-Fällen und künftiger Gestaltungsmodelle in der Steuerverwaltung helfen.“


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