Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung/öffentliche Auslegung) zum Entwurf des Bebauungsplans nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
Durch das Bebauungsplanverfahren Tonndorf 35/Rahlstedt 139 soll im Bereich zwischen Ellerneck, Feldlerchenweg und Lohwisch eine rückwärtige Bebauung in einem Wohngebiet ermöglicht werden. Insgesamt soll eine angemessene bauliche Entwicklungsmöglichkeit gesichert werden, die sich gleichzeitig dem Maßstab der städtebaulichen Verhältnisse vor Ort anpasst. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch abgesehen.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes Tonndorf 35/Rahlstedt 139 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Begründung) sowie den vorliegenden umweltrelevanten Informationen wird in der Zeit vom 4. März 2024 bis einschließlich 4. April 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Planunterlagen sowie die umweltrelevanten Informationen können in diesem Zeitraum im Internet auf der Seite des Serviceportals der Stadt Hamburg („Hamburg Service“) unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ unter der Adresse https://bauleitplanung.hamburg.de/eingesehen werden. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden. Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die vorliegenden umweltrelevanten Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss.
Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum im Internet veröffentlichten bzw. ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch über „Bauleitplanung online“ übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Dienststelle möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
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